Alessio Bosco Fotografie
Fotograf ausOffenburg

DATEN­SCHUTZ­ERKLÄRUNG & AGB

Alessio Bosco Fotografie Offenburg, den 08.01.2023.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STAND Januar 2023
I. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Alessio Bosco Fotografie (nachfolgend: Fotograf;
Auftragnehmer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Fotografie-
Bereich. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden,
gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten.
Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotograf
wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so
gehen diese den vorliegenden AGB vor. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
II. AUFTRAGSERTEILUNG & VORAUSKASSE
Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch
eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp / SMS zählt dazu) des Auftraggebers
kommt der Vertrag zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen
Vereinbarung. Mit der Buchung eines Termins ist der Auftraggeber zur Zahlung der Vorauskasse
(Reservierungs-Gebühr) in Höhe von 50 € verpflichtet. Dies wird dem Auftraggeber in der schriftlichen
Bestätigung nochmals mitgeteilt.
III. AUFTRAGSPRODUKTION
Mit der Buchung des Shootings entsteht ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf. Der Kunde
erhält eine Rechnung für die Terminreservierung in Höhe von 50 €. Auch im Falle der
Nichtinanspruchnahme der von dem Fotografen erbrachten Leistungen erlischt die Zahlungspflicht des
Kunden nicht.
Während des Shootings werden Aufnahmen von verschiedenen Posen erstellt. Der Kunde kann eigene
Ideen einbringen, die Fotograf übernimmt aber keine Garantie für die Ausführung dieser Ideen. Die
Bilder entstehen im typischen Stil der Fotograf. Nach dem Fotoshooting werden die Bilder
grundoptimiert in einer Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt. Die Auswahlgalerie ist nicht öffentlich.
Ein Download oder andere Verwendung der Galeriedaten ist nicht gestattet. Eine fälschliche
Veröffentlichung der Daten aus der
Downloadgalerie wird mit 100 Euro pro Fotografie in Rechnung gestellt.
Die Anzahl der auszuwählenden Bilder hängt vom gebuchten Paket ab und wird vor dem Termin
festgelegt. Die Aufnahmen werden im Stil der Fotograf bearbeitet und mit dem im Vertrag genannten
Medium zur Verfügung gestellt. Stimmt das Endergebnis der Fotograf nicht mit den Vorstellungen des
Kunden überein, muss der Fotograf dem Kunden nicht entgegenkommen. Im Falle von
Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und
der Fotograf vereinbart.
IV. PREISE, VERGÜTUNG, FÄLLIGKEITEN
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,
Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Vor dem
Shooting-Termin wird eine Termin-Reservierung-Gebühr in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Diese wird vorab auf das Konto der Fotograf überwiesen. Die Reservierung-Gebühr wird von der
Gesamtsumme abgezogen. Die Rechnung über den verbliebenen Betrag wird vor Ort in Bar oder auf
das Konto der Fotograf
Alessio Bosco Fotografie
überwiesen (Kontodaten stehen in der Rechnung). Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos,
Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,
entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für
die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der
Auftragnehmer zwei Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht
im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei
bereits erstellten Rechnungen. Fahrkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Anzahlung/Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter
Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen
nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht
berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nach, so ist der
Auftragnehmer (Alessio Bosco- Alessio Bosco Fotografie) dazu berechtigt, bei noch nicht
abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem
Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das
Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
V. WIDERRUFSRECHT UND FOLGEN DES WIDERRUFS
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das
Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Fotograf (Alessio Bosco) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotograf alle Zahlungen, die sie vom Kunden
erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung wird der Auftraggeber hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-
,
Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige,
unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum
Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen,
die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen, bei dem dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, das bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
Der Auftragnehmer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag des Widerrufs an die Fotograf zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn
die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurde. Der Auftraggeber trägt selbst
unmittelbare Kosten der Rücksendung der Waren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das
Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
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Alessio Bosco Fotografie
VI. STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den
verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen Ersatztermin
für das Shooting in Anspruch zu nehmen.
Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten
sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Termin-Reservierung-Gebühr als Ausfallhonorar
einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer
kurzfristigen Absage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 75 %
der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der
schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum
Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der
Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender
Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und
Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
VII. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der
Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Der Fotograf ist alleinige Urheberin. Der Kunde berechtigt der Fotograf, die erstellten Bilder zeitlich,
räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen,
vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Der Fotograf ist zur Erteilung von
Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung
durch den Fotografen kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert.
Der Fotograf ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt werden,
zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Fotograf ist insbesondere berechtigt, während
der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Hinter den Kulissen“) und diese zum Zwecke
der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen
Aufnahmen zu erkennen ist.
Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter
begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den
Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Dies beinhaltet:
die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium,
sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung), die
Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen Homepage
sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder ebenfalls nur
in privatem Umfang nutzen. (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit
Wasserzeichen zu verwenden.), die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts...) für den eigenen
privaten Gebrauch. Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger Zustimmung der
Fotograf zulässig.
Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen)
digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, wenn die Fotograf
und die Webseite der Fotograf verlinkt und markiert werden. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung
(z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der
Bildrechte an Dritte, wie
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Alessio Bosco Fotografie
Unternehmen oder Dienstleister, ist nicht gestattet und wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Dazu zählen
auch Veränderungen der Bilder, wie beispielsweise bei der kommerziellen Erstellung von
Boxenschildern oder Collagen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den
Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der
Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPG-Format. Die
Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen.
VIII. BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz
oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei
Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden
Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die
veröffentlicht werden.
IX. GESTALTUNGSFREIHEIT
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen
Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen
überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind
„scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 %
den tatsächlich gewesenen Farben, etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sofern sich
der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung
Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass
der Auftragnehmer die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen
nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen.
X. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen
entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet,
dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu
stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder
Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 3 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen
eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei
angenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben.
Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung
bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die
Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der
Übermittlung kann der Fotograf bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und
Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
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Offenburg, den 01.09.2019
Alessio Bosco Fotografie
XI. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Es gilt die Datenschutzerklärung von Alessio Bosco Fotografie. Der Fotograf erhebt, verarbeitet und
nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder
Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder
vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der
Internetseiten (Nutzungsdaten) werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um dem
Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der
Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Außerdem gibt der Fotograf einige personenbezogene Daten an Dritte mit dem Zweck der
Vertragsdurchführung weiter. Diese sind in den Datenschutzbestimmungen von Alessio Bosco
Fotografie aufgelistet.
XII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotograf erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
XIII. SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht
gestattet. Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung
verwendet der Auftragnehmer DVD-R oder CD-R oder USB-Laufwerke, die innerhalb der Garantie des
Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten
im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber
der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der
Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit
gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich
einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.
XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
XV. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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Offenburg, den 10.10.2020



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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de



 

 
 
 
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